Den Antrag für die Bildung eines Lohnsteuerabzugsmerkmals bzw. für die Ermittlung eines Steuerfreibetrags kann der Arbeitnehmer bis zum 30.11. des Kalenderjahres stellen, für das der Freibetrag gilt. Er ist auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim Wohnsitzfinanzamt einzureichen.[1]

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