Der zentrale Bereich der Mitbestimmung umfasst alle Maßnahmen, die sich aus Normen des Arbeitsschutzes ergeben (ArbSchG, GefStoffV, ArbStättV usw.) und die im Betrieb umgesetzt werden müssen.

Gefährdungsanalysen, die Vereinbarung entsprechender Maßnahmen zur Verhinderung der Gefährdungslage und deren jeweilige Dokumentation sind ebenfalls Gegenstand der Mitbestimmung. Grundsätzlich kann festgehalten werden: Wo aus Gründen des Arbeitsschutzes in betriebliche Belange eingegriffen wird und es sich nicht um eine individuelle Maßnahme handelt, bestimmt der Betriebsrat zwingend mit.

Der Betriebsrat hat hier auch ein Initiativrecht, d. h., er kann Maßnahmen fordern und ggf. deren Durchsetzung erzwingen, wenn er dies für notwendig hält.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge