Alle Krankenkassen beraten und unterstützen Unternehmen in neu zu organisierenden gemeinsamen regionalen Koordinierungsstellen für betriebliche Gesundheitsförderung. Hierzu sollen keine Mehrfachstrukturen geschaffen, sondern bestehende Strukturen – wie Geschäfts- und Servicestellen der Krankenkassen, die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX und moderne Kommunikationsmittel und -medien – genutzt werden. Mit der Regelung wird die in der betrieblichen Gesundheitsförderung erforderliche Zusammenarbeit der Krankenkassen gefördert und ein niedrigschwelliger Zugang zu den Leistungen für Unternehmen geschaffen.

Hilfe bei Leistungsinanspruchnahme

Die Koordinierungsstellen sollen bei der Inanspruchnahme der Leistungen helfen, indem sie insbesondere über diese informieren. Die Koordinierungsstellen klären, welche der Krankenkassen im Einzelfall die Leistungen der Gesundheitsförderung im Betrieb initiiert. Kleinere Betriebe sollen dabei über vorhandene örtliche Netzwerke erreicht werden. Örtliche Unternehmensorganisationen – wie Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Innungen – sollen über Kooperationsvereinbarungen beteiligt werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge