Diese medizinischen Nachweise werden benötigt, damit der Jugendliche im Betrieb arbeiten darf:

  • Erstuntersuchung: Vor dem ersten Arbeitstag steht eine ärztliche Untersuchung an. Sie klärt, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für den gewählten Beruf gegeben sind. Aufgrund besonderer Kenntnisse über Belastungen und Gefährdungen sollte die Untersuchung vom Betriebsarzt oder der Betriebsärztin durchgeführt werden.
  • Arbeitsfähigkeitsbescheinigung: Bestehen keine medizinischen Bedenken, endet die Untersuchung mit einer Bescheinigung, die am zukünftigen Arbeitsplatz abgegeben werden muss. Sie darf zu Beginn der Tätigkeit nicht älter als 14 Monate sein.
  • Nachuntersuchung: Innerhalb des ersten Jahres ist eine zweite Untersuchung angezeigt, die mögliche gesundheitliche Veränderungen sichtbar macht.
  • Bestätigung der Arbeitsfähigkeit: Wiederum wird aus medizinischer Sicht geprüft, ob die Beschäftigung weiterhin möglich ist. Nur wenn diese Bescheinigung vorliegt, dürfen die Jugendlichen nach Jahresfrist noch beschäftigt bzw. zur Zwischenprüfung zugelassen werden.
  • Weitere Nachuntersuchung: Nach Ablauf jedes weiteren Jahres ist bei Jugendlichen eine erneute Untersuchung angezeigt.
  • Wer Jugendliche unter 18 Jahren ohne Arbeitsfähigkeitsbescheinigung einstellt, macht sich strafbar. Der Jugendliche muss vom Unternehmen für die Nachuntersuchungen freigestellt werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge