Die gesetzliche Grundlage für den Arbeitsschutz bei Arbeitnehmern, die jünger als 18 Jahre alt sind, bildet das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Es regelt Arbeits- und Pausenzeiten, die notwendigen ärztlichen Untersuchungen und welche Tätigkeiten für Jugendliche ungeeignet sind. Alle Regelungen sollen dafür sorgen, dass Jugendliche bei der Arbeit gesund bleiben und nicht in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden. Ausnahmsweise ist die Beschäftigung von Kindern/Jugendlichen unter 15 Jahren nur dann erlaubt, wenn dies zum Zwecke der Beschäftigungs- und Arbeitstherapie, im Rahmen eines Betriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht oder in Erfüllung einer richterlichen Weisung erfolgt.

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