BMF, 13.12.2022, III C 3 - S 7134/22/10002 :001

Abschnitt 6.8 Abs. 1 Satz 3 und 6a.6 Satz 2 UStAE

Bezug: Anlage 3 des BMF-Schreibens vom 17. Januar 2000 – IV D 2 – S 7134 – 02/00 –, BStBl I S. 179

1 Anlage

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Musterbescheinigung für Bearbeitungs- und Verarbeitungsfälle für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen mit Stand Dezember 2022 neu herausgegeben. Das bisherige, durch das BMF-Schreiben vom 17. Januar 2000, BStBl 2000 I S. 179, herausgegebene Vordruckmuster wird durch das anliegende – angepasste – Vordruckmuster „Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen„ ersetzt.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen zum Herunterladen bereit.

Anlage

Besprechung zu dieser Verwaltungsanweisung

 

Normenkette

UStG § 6

UStG § 6a

UStDV § 11

UStDV § 17c

UStAE Abschn. 6.8 Abs. 1 Satz 3

UStAE Abschn. 6a.6 Satz 2

 

Fundstellen

BStBl I, 2022, 1685

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