
Der Fach- oder Berufsfachschüler kann sich bei Erfüllen der allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen familienversichern. Besteht kein Anspruch auf Familienversicherung, kann der Fach- oder Berufsfachschüler seine Mitgliedschaft freiwillig fortsetzen.[1] Freiwillig krankenversicherte Fach- oder Berufsfachschüler sind in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig.
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