Wird ein Lohnsteuerabzug trotz Freistellung vorgenommen, kann eine Erstattung der zu Unrecht gezahlten Steuer beantragt werden. Bei Arbeitnehmern, die Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaates sind und in Belgien ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, geschieht dies im Rahmen einer Antragsveranlagung.

Bei anderen Arbeitnehmern geschieht dies durch einen gesonderten Erstattungsantrag, der beim Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers zu stellen ist.[1]

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