Arbeits- und Umgebungsbereich werden gesondert beleuchtet. Der Arbeitsbereich ist nach der Norm nicht auf den Schreibtisch begrenzt. Es gehören ebenfalls Flächen dazu, auf denen die dem unmittelbaren Fortgang der Arbeit dienenden Arbeitsmittel angeordnet sind und Flächen, die bei der funktions- und sachgerechten Ausübung der Tätigkeit für den Benutzer mind. erforderlich sind (Abb. 5). Die Benutzerflächen haben am Schreibtisch eine Mindesttiefe von 1 m, bei Besucher- und Besprechungsplätzen sind 0,80 m ausreichend.

Abb. 5: Arbeitsbereichsbezogene Beleuchtung

Anwendung:

  • wenn die Anordnung der Arbeitsplätze und der Arbeitsbereiche bekannt ist;
  • wenn verschiedene Arbeitsbereiche unterschiedliche Beleuchtungsbedingungen erfordern;
  • wenn im Raum unterschiedliche Lichtzonen vorhanden sein sollen.

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