1Nach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 26. August 1993 zu dem Übereinkommen vom 23. Juli 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (BGBl. 1993 II S. 1308) wird bekannt gemacht, daß das Übereinkommen nach seinem Artikel 18 Satz 1 für

Deutschland am 1. Januar 1995

in Kraft treten wird; die Ratifikationsurkunde war am 28. Oktober 1993 bei dem Generalsekretär des Rates der Europäischen Gemeinschaften hinterlegt worden.

2Das Übereinkommen wird ferner am 1. Januar 1995 für folgende Staaten in Kraft treten:

Belgien

Dänemark

Frankreich

Griechenland

Irland

Italien

Luxemburg

Niederlande

Portugal

Vereinigtes Königreich

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