Hat der privatversicherte Arbeitnehmer gesetzlich versicherte Familienangehörige, so steht ihm für die Versicherungen dieser Angehörigen kein Anspruch auf einen Beitragszuschuss zur Pflegeversicherung zu. Die für die Krankenversicherung genannten Ausführungen sind hier sinngemäß anzuwenden.[1]

[1]

S. Abschn. 2.5.

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