In einer privaten Krankenversicherung versicherte Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber für die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherten Angehörigen keinen Beitragszuschuss verlangen. Dies besagt die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.[1] In der Vergangenheit wurden Beitragszuschüsse der Arbeitgeber für freiwillig gesetzlich versicherte Familienangehörige – analog den Zuschüssen für privat Krankenversicherte – durch die Krankenkassen akzeptiert.

 
Praxis-Tipp

Krankenkasse befragen

Bei Fragen zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sollten sich Arbeitgeber an die jeweils zuständige Krankenkasse wenden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge