Der allgemeine Beitragssatz gilt auch für das Arbeitsentgelt, wenn der Arbeitnehmer

  • zeitgleich eine Teilrente wegen Alters oder
  • eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder
  • wegen Berufsunfähigkeit

bezieht.[1]

[1]

S. Rentner.

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