Die kalendermäßige Befristung (Zeitbefristung) eines Arbeitsvertrags stellt den Grundfall der Befristungsabreden dar. Eine reine Zeitbefristung liegt vor, wenn sich unmittelbar aus der getroffenen Vereinbarung ergibt, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis enden soll.[1]

 
Praxis-Beispiel

Formulierungsbeispiel

"Das Arbeitsverhältnis beginnt am … Es wird befristet geschlossen und endet mit Ablauf des …, ohne dass es einer Kündigung bedarf."

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