hier: Realisierung eines qualifizierten Meldedialogs zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen

In der Besprechung der Spitzenorganisationen zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 23./24.11.2010 hat der GKV-Spitzenverband unter TOP 1 das Konzept eines qualifizierten Meldedialogs auf Grundlage der GKV-Monatsmeldung und des Datensatzes Krankenkassenmeldung vorgestellt. Auf Basis dieses neuen Meldedialogs werden die Krankenkassen ab dem 01.01.2012 den Anspruch des Arbeitnehmers auf Sozialausgleich bei weiteren in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtigen Einnahmen prüfen und das Ergebnis den Arbeitgebern mitteilen. Zudem können die Krankenkassen mit der GKV-Monatsmeldung für unständig Beschäftigte den Sozialausgleich prüfen und durchführen. Soweit der Soziausgleich nicht vollständig durch eine Verringerung des monatlichen Beitragsanteils vom Arbeitgeber erfolgt, ist es den Krankenkassen möglich, auf Grundlage der Information aus der GKV-Monatsmeldung dem Beschäftigten die zu viel gezahlten Beiträge zu erstatten.

Mit diesem Dialog werden darüber hinaus die Voraussetzungen geschaffen, um Arbeitgeber zu entlasten, soweit es die Ermittlung der Gleitzonenwerte und die Überprüfung der Beitragsbemessungsgrenzen bei Mehrfachbeschäftigten betrifft. Die Berechnungswerte werden künftig von den Krankenkassen ermittelt und den Arbeitgebern maschinell mitgeteilt.

Für die Realisierung des Meldedialogs zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen hat der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) im Rahmen einer temporären Arbeitsgruppe am 17./18.01.2011 die notwendigen Ergänzungen in den Dokumenten vorbereitet.

Im gemeinsamen Rundschreiben "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" werden in einem neuen Abschnitt 1.1.5 die Zielsetzung und Inhalte der GKV-Monatsmeldung beschrieben sowie Ausnahmen beispielsweise bei geringfügig Beschäftigten oder bei landwirtschaftlichen Krankenkassen dargestellt.

In dem neuen Abschnitt 2.7.1 ist der Datensatz Krankenkassenmeldung (DSKK) beschrieben, mit dem die Arbeitgeber von den Krankenkassen entsprechende Informationen erhalten werden. Hierzu zählen neben der Bekanntgabe eines Mehrfachtatbestandes das Ergebnis über den geprüften Anspruch auf Sozialausgleich und die monatlichen Werte bei Anwendung der Gleitzonenregelung oder der Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze aufgrund einer Mehrfachbeschäftigung. Der DSKK wird im gemeinsamen Rundschreiben als neue Anlage 13 dokumentiert.

Flankierend sind vier neue Personengruppenschlüssel (PERSGR) in das DEÜV-Meldeverfahren aufgenommen worden, um Beschäftigte eindeutig zu identifizieren, die keinen Zusatzbeitrag zu leisten haben. Hierzu gehören Auszubildende, deren Arbeitsentgelte die Geringverdienergrenze nicht übersteigen (PERSGR 121) oder in einer außerbetrieblichen Einrichtung beschäftigt sind (PERSGR 122) gleichermaßen wie Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten (PERSGR 123).

Um Auszubildende, deren Arbeitsentgelte die Geringverdienergrenze nicht übersteigen, auch im seemännischen Meldeverfahren abzubilden, ist der PERSGR 144 aufgenommen worden.

Zur Sicherstellung der Qualität der Daten wurden für die Inhalte der GKV-Monatsmeldung und für die neuen PERSGR in der Anlage 9 zum gemeinsamen Rundschreiben Fehlerprüfungen definiert, die im Kernprüfungsprogramm der DRV Bund zum Auslieferungstermin 01.12.2011 berücksichtigt werden.

Alle wesentlichen Änderungen wie die Erweiterung des Datensatzes Meldung um einen Datenbaustein Krankenversicherung, die Abbildung eines neuen Meldegrundes 58 sowie die Integration der neuen PERSGR sind in den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu genehmigenden Gemeinsamen Grundsätzen nach § 28b Abs. 2 SGB IV in der Fassung ab dem 01.01.2012 aufgenommen worden.

Insgesamt wurden folgende Dokumente angepasst:

Gemeinsames Rundschreiben "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung"

  Gemeinsames Rundschreiben - Textteil
  Anlage 1 - Schlüsselzahlen für die Abgabegründe
  Anlage 2 - Personengruppenschlüssel
  Anlage 3 - Übersicht zu meldender Sachverhalte
  Anlage 4 - Übersicht möglicher Kombinationen Abgabegrund/Datenbausteine
  Anlage 9.4 - Fehlerprüfungen
  Anlage 13 - Datensatz Krankenkassenmeldung (neu)
  Anlage 16 - Kombinationen von PERSGR und Beitragsgruppenschlüssel

Gemeinsame Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung § 28b Abs. 2 SGB IV in der Fassung ab dem 01.01.2012

  Gemeinsame Grundsätze - Textteil
  Anlage 2 - Schlüsselzahlen für die Abgabegründe
  Anlage 3 - Personengruppenschlüssel
  Anlage 4 - Datensatz Meldung (mit neuem Datenbaustein Krankenversicherung)

Die Besprechungsteilnehmer stimmen den Änderungen zu.

Die einzelnen Ergänzungen im gemeinsamen Rundschreiben können dem Änderungsprotokoll der Nachtragslieferung zur Version 2.44 entnommen werden; die erweiterten Gemeinsamen Grundsätze nach § 28b Abs. 2...

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