hier: Auswirkungen des Fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
Sachverhalt:
Mit dem 5. SGB IV-ÄndG wurden insbesondere Vorschläge aus dem Projekt Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung (Projekt OMS) umgesetzt. Die vorgenommenen rechtlichen Änderungen erfordern auch Anpassungen im Antragsverfahren auf Erstattung nach dem AAG. Darüber hinaus sind weitere Änderungen in den Arbeitgebermeldeverfahren auf das Antragsverfahren auf Erstattung nach dem AAG zu übertragen, um die Meldeverfahren weiter zu vereinheitlichen.
In der Fachkonferenz Beiträge am 23. April 2015 wurde zur konzeptionellen Umsetzung der notwendigen Modifikationen die Einsetzung einer temporären Arbeitsgruppe beschlossen. Die Arbeitsgruppe hat am 5. Mai 2015 die relevanten Änderungen im Antragsverfahren auf Erstattung nach dem AAG erörtert und ist zu folgenden Ergebnissen gekommen:
1. | Anpassung der Grundsätze für das Antragsverfahren auf Erstattung nach dem AAG
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