hier: Anpassung der Fehlerprüfung im Datenbaustein Knappschaft/See (DBKS)

In der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 23./24.02.2011 wurde unter TOP 1 der neue Personengruppenschlüssel (PGR) 144 für Auszubildende in der Seefahrt, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nach § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch nicht übersteigt, beschlossen. Bei der entsprechenden Anpassung der Anlage 9.4 wurde versäumt, die Prüfung im DBKS (DBKS220) um den PGR 144 zu erweitern.

Um unzulässige Meldungen zu vermeiden, wurde die Prüfung bereits in der Version des Kernprüfprogramms, das zum 01.12.2011 einzusetzen war, umgesetzt. Die Anlage 9.4 ist nunmehr entsprechend redaktionell ergänzt worden.

Anmerkung

Die geänderte Anlage 9.4 ist Bestandteil der parallel zur Niederschrift ausgelieferten Nachtragslieferung des gemeinsamen Rundschreibens "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" in der Fassung vom 15.03.2012 (Version 2.47).

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