hier: Änderungen bei einzelnen Unfallversicherungsträgern

Die BG BAU wird mit Beginn des neuen Gefahrtarifes zum 01.01.2012 die regionale Gliederung mit eigenständigen Bezirksverwaltungen aufgeben. Dies spiegelt sich im Wegfall der Betriebsnummern für diese Unfallversicherungsträger (BBNR-UV) wider. Künftig sind die Meldungen für die bei der BG BAU versicherten Unternehmen ausschließlich mit der BBNRUV der Hauptverwaltung zu melden. Aus diesem Grund wird die Anlage 20 um die Betriebsnummer der Hauptverwaltung (14066582) erweitert. Die Kriterien der Mitgliedsnummer der neuen Betriebsnummer beinhalten die bisherigen Formate der übrigen Bezirksverwaltungen.

Die Mitgliedsunternehmen übermitteln die Entgeltmeldungen ab dem Meldezeitraum 01.01.2012 mit der neuen BBNR-UV.

Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) mit der BBNR-UV 37916971 hat im Zuge der Qualitätssicherung für den Lohnnachweis die Qualität der Mitgliedsnummer angepasst. Um bei der Meldung im Datenbaustein Unfallversicherung die Mitgliedsnummer künftig ausschließlich auf die numerischen Zeichen zu begrenzen, ist eine Anpassung der Anlage 20 auf die maximale Länge von 8 Zeichen und der enthaltene gültige Zeichenvorrat auf numerische Zeichen zu beschränken.

Die Besprechungsteilnehmer stimmen den Änderungen der Anlage 20 mit der Maßgabe zu, dass die Einschränkungen hinsichtlich Länge und Zeichenvorrat bei Mitgliedsnummern der BG ETEM zum 01.12.2011 unberücksichtigt bleibt. Hintergrund sind zu befürchtende Massenabweisungen von Jahresmeldungen im ersten Quartal des Jahres 2012, sofern die Mitgliedsnummern vor Versendung der Jahresmeldungen nicht konsequent angepasst werden. Der vermeidbare Mehraufwand insbesondere für die GKV kann ausgeschlossen werden, sofern diese Anpassung erst zu einem späteren Einsatz erfolgt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung wird zu gegebener Zeit die Anpassung der Anlage 20 bezogen auf die Mitgliedsnummer der BG ETEM erneut vorschlagen.

Als Einsatztermin für das Kernprüfungsprogramm wird der 01.12.2011 festgelegt.

Anmerkung

Die geänderte Anlage 20 ist Bestandteil der parallel zur Niederschrift ausgelieferten Nachtragslieferung des gemeinsamen Rundschreibens "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" in der Fassung vom 09.06.2011 (Version 2.45)[1].

[1] [Anmerkung der Redaktion: GR v. 9.6.2011 in der am 21.7.2011 veröffentlichten Fassung].

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