Problemdarstellung
Die auf § 201 Abs. 6 SGB V basierenden Gemeinsamen Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung (nachfolgend: Gemeinsame Grundsätze) wurden zuletzt mit dem Datum 15. November 2011 zum 1. Januar 2012 angepasst.
Anlässlich der Ablösung der einkommensunabhängigen (pauschalen) Zusatzbeiträge durch einkommensabhängige Zusatzbeiträge bei gleichzeitiger Abschaffung des Sozialausgleichs durch das GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) vom 21. Juli 2014 (BGBl I S. 1133) zum 1. Januar 2015 sind die Gemeinsamen Grundsätze zu diesem Zeitpunkt anzupassen. Aufgrund dieser gesetzlichen Änderungen entfallen die für Zwecke des Sozialausgleichs vorgehaltenen Meldungen zwischen den Rentenversicherungsträgern und Krankenkassen, von denen zu keiner Zeit Gebrauch gemacht worden ist.
Die Gemeinsamen Grundsätze sind weiterhin Bestandteil der Vereinbarung nach § 201 Abs. 6 SGB V.
Besprechungsergebnis
Die Besprechungsteilnehmer verabschieden die beigefügten Gemeinsamen Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung vom 2. Dezember 2014. Sie lösen die Gemeinsamen Grundsätze vom 15. November 2011 ab.
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