In der Leistungsphase gehören die Zuwendungen aus einer betrieblichen Altersversorgung (Versorgungsbezüge) für gesetzlich Krankenversicherte – nach Abzug eines Freibetrags (2024: 176,75 EUR; 2023: 169,75 EUR) – zu den beitragspflichtigen Einnahmen. Dies bedeutet, dass von den Versorgungsbezügen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten sind. Diese Beiträge finanziert der Versicherte allein. Die entsprechenden Abzüge betragen etwa 20 % der Versorgungsbezüge.
Zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sind aus diesen Zuwendungen keine Beiträge zu entrichten.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen