Die Beitragsfreiheit von Arbeitsentgelten bzw. Entgeltbestandteilen bietet dem Arbeitnehmer nicht nur Vorteile. Das beitragsfreie Arbeitsentgelt wird nicht mitberücksichtigt, wenn es um die Berechnung von Leistungen der Sozialversicherung[1] geht. Aus Entgelten, die aufgrund der genannten Vorschriften nicht der Beitragsberechnung unterlagen, lässt sich auch kein Anspruch auf Leistungen ableiten. So muss der Arbeitnehmer damit rechnen, dass z. B. ein späterer Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung, bzw. die Höhe seiner Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, niedriger ausfallen können.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge