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Krankengeld

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Zusammenfassung

 
Begriff

Das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Hauptsächlich wird entfallenes Arbeitsentgelt während einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung nach Ablauf der Entgeltfortzahlung ersetzt. Die Leistung wird von der Krankenkasse gezahlt. Zuschüsse des Arbeitgebers während des Leistungsbezugs oder früher gewährte Einmalzahlungen können beitragspflichtig sein und bei Berechnung und Zahlung berücksichtigt werden. Wird eine Beschäftigung durch Arbeitsunfähigkeit länger als einen Kalendermonat ohne Entgelt unterbrochen, ist eine Unterbrechungsmeldung abzugeben.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Der Anspruch auf das Krankengeld ergibt sich im Wesentlichen aus den §§ 44 ff. SGB V. Die Beschäftigung gilt während des Leistungsbezugs nicht als fortbestehend (§ 7 Abs. 3 Satz 3 SGB IV). In der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger erhalten (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, § 49 Abs. 2 SGB XI). In der Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungspflicht (§ 3 Satz 1 Nr. 3 SGB VI, § 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB III). Gemäß § 9 DEÜV ist eine Unterbrechungsmeldung abzugeben. Der GKV-Spitzenverband und die Spitzenorganisationen der Kranken- und Unfallversicherung haben zum Krankengeld das GR v. 7.9.2022 i. d. F. v. 11.12.2024 verfasst.

Arbeitsrecht

Nach Ablauf des 6-wöchigen gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall[1] gegen den Arbeitgeber (oder eines längeren Entgeltfortzahlungszeitraums durch Tarifvertrag oder Einzelvertrag[2]) hat der weiterhin arbeitsunfähige Arbeitnehmer einen Anspruch auf Krankengeld gegen den Träger seiner gesetzlichen Krankenversicherung.[3]

Der Anspruch setzt grundsätzlich voraus, dass ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 1 S...

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