Bei Arbeitnehmern mit (umfangreichen) dienstlichen Fahrten können die Kosten einer BahnCard steuer- und beitragsfrei vom Arbeitgeber erstattet werden. Voraussetzung ist, dass durch die Anschaffung der BahnCard geringere Fahrtkosten entstehen als beim Ansatz der normalen Einzelfahrscheine für alle dienstlichen Fahrten des Jahres (=Vollamortisation). Mit diesem Formular können Arbeitnehmer eine steuer- und beitragsfreie Kostenerstattung der privat gekauften BahnCard beim Arbeitgeber beantragen.
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