Begriff

Verfasser der Masterarbeit werden im Alltag manchmal als "Masterand" bzw. weiterhin als "Diplomand" bezeichnet. Mit Umsetzung des Bologna-Prozesses ist der akademische Diplom-Grad an vielen Hochschulen entfallen. Er wurde durch den Bachelor bzw. Master ersetzt. Beim Bachelor wird gelegentlich die Bezeichnung "Bachelorand" verwendet.

Diplomanden, Master- oder Bacheloranden sind Personen, die ihre schriftliche Abschlussarbeit eines Diplom-, Master- oder Bachelorstudiengangs einer Hochschule oder Berufsakademie verfassen. Diese Arbeiten sind in bestimmten Studien- und Prüfungsordnungen vorgeschrieben. Viele Unternehmen stellen den Studenten zur Anfertigung ihrer Arbeit ihre betrieblichen Einrichtungen zur Verfügung. Mit einer Vereinbarung wird meist geregelt dass die Diplom-, Master- oder Bachelorarbeit zur weiteren Verwendung dem Unternehmen überlassen wird und ob Vergütungen bzw. Honorare gezahlt werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: In der Regel sind Bacheloranden, Masteranden und Diplomanden keine Arbeitnehmer. Die Regelungen für die Abschlussarbeiten sind in den einzelnen Studien- und Prüfungsordnungen vorgeschrieben.

Lohnsteuer: Bei Diplomanden, Bachelor- und Masteranden sowie Doktoranden muss jeweils geprüft werden, ob die Arbeitnehmereigenschaft in § 19 Abs. 1 EStG erfüllt ist und es sich bei dem Entgelt um steuerlichen Arbeitslohn handelt.

Sozialversicherung: Die Kriterien einer abhängigen Beschäftigung sind in § 7 Abs. 1 SGB IV geregelt. Diplomanden sind auch Thema des Gemeinsamen Rundschreibens der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vom 23.11.2016-II.

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