Formulierung im Aufenthaltstitel Bedeutung
"Erwerbstätigkeit gestattet/erlaubt"

Die Erwerbstätigkeit umfasst

  • die (unselbständige) Beschäftigung i.S.v. § 7 SGB IV (= Arbeitnehmer),
  • die selbständige Tätigkeit und
  • die Tätigkeit als Beamter.[1]
Es ist hier daher jede Erwerbstätigkeit gestattet.
"Beschäftigung gestattet/erlaubt" Unselbständige Beschäftigung ist erlaubt; Tätigkeit als Selbständiger und Beamter ist nicht erlaubt.
"Beschäftigung gestattet/erlaubt als ... bei ..." Erlaubt ist eine spezifische Beschäftigung bei einer spezifischen natürlichen oder juristischen Person. Soll eine andere Beschäftigung ausgeübt werden, muss die Beschränkung aufgehoben oder geändert werden.
"Beschäftigung im Umfang von ... gestattet/erlaubt" Bestimmte Aufenthaltstitel beschränken den Umfang der Tätigkeit zeitlich.

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