Ausländische Arbeitnehmer, die im Ausland von einem deutschen Arbeitgeber beschäftigt werden, unterliegen grundsätzlich den Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates. Ausnahmen kann es im Rahmen einer Ausstrahlung geben. Ebenso kann es andere Regelungen im Rahmen des über- und zwischenstaatlichen Rechts geben.

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