Begriff

Das Arbeitsrecht enthält zahlreiche Schutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmer oder bestimmter Arbeitnehmergruppen. Um den Arbeitnehmern Gelegenheit zu geben, sich über ihnen zustehende Rechte sowie ihnen obliegende Pflichten zu informieren, ist in Gesetzen und Verordnungen vorgesehen, dass der Arbeitgeber sie an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen hat. Ist dies gesetzlich nicht explizit vorgeschrieben, sollten bestimmte Gesetze oder Verordnungen aufgrund der praktischen Bedeutung aber gleichwohl im Betrieb ausgehangen oder sonst betriebsüblich bekannt gemacht werden. Die Aushangpflicht ist regelmäßig nicht an eine bestimmte Betriebsgröße gekoppelt, sondern gilt ab dem ersten Mitarbeiter. Bekanntzumachen ist die jeweils aktuell geltende Fassung des Gesetzestextes. Die Arbeitgeber müssen daher auf etwaige Gesetzesänderungen achten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Pflichten des Arbeitgebers, bestehende Schutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmer zur Sicherstellung von deren Information im Betrieb auszuhängen, sind in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen geregelt (vgl. die beispielhafte Aufzählung unten).

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