Die Anwendung eines AMS ist ein probates Mittel den Grundpflichten jedes Arbeitgebers gem. § 3 ArbSchG nachzukommen. Den Unternehmen, die sich für die Anwendung eines solchen Managementsystems entschieden haben, muss klar sein, dass damit auch regelmäßige Audits im Arbeitsschutz verbunden sind. Empfehlenswert ist, dass sie bereits beim Aufbau des AMS regelmäßige Audits – insbesondere interne Audits – planen und die Beschäftigten darüber sowie die verfolgten Ziele informieren.

Audits im Arbeitsschutz sind sinnvoll und nützlich!

Erfahrungen von AMS-Anwendern zeigen, dass jedes Unternehmen von der Analyse, Prüfung und Bewertung seiner Zielsetzungen, internen Strukturen und Abläufe im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz profitiert. Ein AMS zu praktizieren lohnt sich!

Für viele Unternehmen sind Audits im Arbeitsschutz etwas Neues

Auch wenn Audits im Arbeitsschutz zunächst neu sind, sind doch Überprüfungen der Umsetzung von Schutzmaßnahmen und Forderung auch im traditionellen Arbeitsschutz bekannt. Diese Überprüfungen konzentrieren sich v.a. auf die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. In der Praxis werden diese zwar als erforderlich, aber wenig produktiv erachtet und erlebt. Vielfach werden sie eher als Kontrolle oder als Ritual empfunden, was dem Gedanken eines wertschöpfenden Prozesses zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes nicht entspricht.

 
Achtung

Widerstände gegen den Einsatz von Audits im Arbeitsschutz

Aus den Erfahrungen von Überprüfungen im Arbeitsschutz sowie der Vermutung, dass durch Audits eventuell Fehler und Versäumnisse aufdeckt werden könnten, ist in Unternehmen mit einer mangelhaften Fehlerkultur mit Widerständen zu rechnen. Um Audits sinnvoll und erfolgreich zu gestalten, muss zunächst das Management die Idee der Auditierung im Arbeitsschutz uneingeschränkt akzeptieren. Dazu gehört die Bereitschaft, die Audits zu unterstützen, die Ergebnisse und die abgeleiteten Empfehlungen konstruktiv anzunehmen sowie innerhalb eines angemessenen Zeitraums geeignete Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten und umzusetzen. Für erfolgreiche Arbeitsschutz-Audits benötigt es Interesse und umfassende Information durch die Unternehmensführung, insbesondere bei den ersten Audits.

 
Praxis-Tipp

Standortbestimmung mit einem konstruktiven, ersten Arbeitsschutz-Audit

Bereits im Vorlauf der Einführung bzw. beim Aufbau eines AMS ist zur Standortbestimmung und als Grundlage für spätere Audits (Schaffung einer Baseline) ein erstes internes Audit zum Arbeitsschutz im Unternehmen empfehlenswert.

Ein Arbeitsschutz-Audit sollte den Fokus darauf legen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gemäß den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes zu verbessern. Dabei ist es wichtig, nicht den Eindruck einer reinen Kontrolle zu vermitteln. Vielmehr sollte das Audit als positiver Schritt hin zu einem verbesserten Arbeitsschutz betrachtet werden, und als konstruktiver Prozess dienen, der Veränderungen fördert:

  • Nehmen Sie Bezug auf Audits in anderen betrieblichen Bereichen und den dort erfolgreich angewendeten PDCA-Regelkreis (Plan-Do-Check-Act).
  • Betonen Sie die Funktion des PDCA-Regelkreises für alle zeitgemäßen Managementsystems: bewährte Vorgehensweise beim kontinuierlichen (stetigen) Verbessern.
  • Legen Sie besonderen Wert auf das Positive:

    • was bereits getan (umgesetzt, beachtet, organisiert, ...) wird,
    • was bereits gut läuft,
    • gute Praktiken,
    • was bereits erreicht wurde.
  • Zeigen Sie Verbesserungspotentiale auf:

    • wo bestehen Handlungsbedarfe,
    • was noch nicht "so gut läuft",
    • was muss noch getan/angewendet werden,
    • was muss besser gemacht werden,
    • was fehlt?
  • Zeigen Sie Optimierungsmöglichkeiten, z. B. Chancen für Vereinfachungen auf.

Ein erstes Audit sollte gut vorbereitet werden:

  • Informieren Sie die Beteiligten über Ziele, Vorgehensweise und die Verwendung der Ergebnisse.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für Gespräche mit Beschäftigten für Rückfragen ein.
  • Bereiten Sie die Nachbereitung gründlich vor und
  • achten Sie darauf, dass konkrete Maßnahmen vereinbart werden, die die Wirksamkeit der Maßnahmen im Arbeitsschutz fördern.

Bei der sich anschließenden Nachbereitung des Audits sollten die Maßnahmen zur Verbesserung im Vordergrund stehen, um den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu verbessern und merkliche Vorteile für die Beschäftigten zu schaffen.

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