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Der Regelung der (Mindest-)Dauer des gesetzlichen Urlaubs liegt die Vorstellung zugrunde, welche Erholungszeit ein Arbeitnehmer zur Erhaltung und Wiederauffrischung seiner Arbeitskraft benötigt. In der gesellschaftlichen Wirklichkeit spielt die gesetzliche Mindestdauer des Erholungsurlaubs heute allerdings nur noch eine untergeordnete Rolle. Sowohl praktisch alle aktuellen Tarifverträge als auch die große Mehrheit der individualvertraglichen Regelungen in den Arbeitsverträgen sehen über dem gesetzlichen Mindesturlaub liegende Urlaubsansprüche vor. So hatten nach den Erhebungen des Statistischen Bundesamts Vollzeitkräfte in der 5-Tage-Woche in den meisten Wirtschaftsabschnitten 2018 einen Urlaubsanspruch von mindestens 28 Tagen.

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