Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebsversammlung - Grenzen der Behandlung tarifpolitischer Themen

 

Orientierungssatz

1. Voraussetzung für eine zusätzliche Betriebsversammlung ist der betriebliche Bezug von besonderen Gründen, die zu der zusätzlichen Betriebsversammlung geführt haben.

2. Allein das herannahende Ende der tariflichen Friedenspflicht begründet noch keinen betrieblichen Bezug.

 

Normenkette

BetrVG §§ 45, 74 Abs. 2, § 43 Abs. 1 S. 3

 

Fundstellen

Haufe-Index 444857

BB 1994, 717-718 (T)

DB 1994, 436 (T)

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