Orientierungssatz
Verpflichtung des Betriebsrats zur Neutralität bei Arbeitskämpfen wegen der Unzulässigkeit der Einberufung einer Betriebsversammlung zwecks Behandlung des Komplexes "Warnstreik" durch einen Gewerkschaftssekretär.
Normenkette
GG Art. 9 Abs. 3; BetrVG § 74 Abs. 2, § 43 Abs. 3
Fundstellen
Haufe-Index 442571 |
DB 1982, 334 (T1) |
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