Entscheidungsstichwort (Thema)
Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Zahlungsaufforderung
Leitsatz (redaktionell)
Die Kosten einer anwaltlichen Zahlungsaufforderung sind nur dann vom Schuldner als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung zu tragen, wenn im Zeitpunkt des Zugangs des Anwaltsschreibens eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels (Urteil oder Vergleich) vorliegt.
Normenkette
ZPO § 788; BRAGO § 57
Fundstellen
ARST 1991, 19 (L1) |
JurBüro 1990, 1521 (LT1) |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen