Können Steuerpflichtige Unterkunftskosten für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung abziehen[1], ist ein zusätzlicher Abzug der Tagespauschale nicht zulässig, soweit die Steuerpflichtigen ihre berufliche Betätigung in der Wohnung ausüben, für die die Mehraufwendungen abgezogen werden können.[2]

Wird dagegen die betriebliche oder berufliche Tätigkeit am Ort des eigenen Hausstands ausgeübt, ist ein Abzug der Tagespauschale zulässig, soweit die weiteren Abzugsvoraussetzungen vorliegen.[3]

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