Die Abgrenzung von Ausgleichs- und Ansparkonten ist insbesondere unter dem Aspekt der betrieblichen Arbeitszeitsteuerung wichtig. Grundsätzlich können auch mehrere Zeitkonten nebeneinander für Beschäftigte geführt werden. Es müssen aber dabei die mit den einzelnen Kontenmodellen verbundenen Zwecke abgegrenzt werden. Eine "Verzahnung" der Zeitkontenmodelle muss sorgfältig bedacht werden, was insbesondere für das "Umbuchen" von Zeitguthaben mit dem Ziel des laufenden Ausgleichs auf Ansparkonten gilt (sog. Überlaufmodelle).

Aus rechtlicher Sicht ist insbesondere relevant, welche Zeitkontenmodelle nicht mehr nur als Arbeitszeitregelungen zur "flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder dem Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen" zu bewerten sind (§ 7 Abs. 1a Satz 2 SGB IV). Denn Zeitkontenmodelle, die über diese Zwecke hinausgehen, sind nur im Rahmen sog. Wertguthabenvereinbarungen zulässig. Sie unterliegen besonderen Regelungen (u. a. Führung als "Wertkonten" auf EUR-Basis; Werterhaltungsgarantie; Insolvenzsicherungspflicht bei Überschreitung bestimmter Wertgrenzen etc.).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge