Langfristige Ansparkonten sind nicht für den fortlaufenden Zeitausgleich konzipiert. Vielmehr sollen sie Arbeitnehmern die Realisierung längerer Freistellungen unter Aufrechterhaltung der Entgeltzahlung und den mit dem Beschäftigungsverhältnis verknüpften Sozialversicherungsschutz ermöglichen.

Darüber hinaus nutzen Unternehmen sogenannte Beschäftigungssicherungskonten als Instrument einer "betrieblichen Arbeitszeitvorsorge". Das Beschäftigungssicherungskonto ermöglicht die Bildung einer Freistellungsreserve für Fälle einer krisenbedingten Unterauslastung. Damit sollen Kurzarbeit und Maßnahmen des Personalabbaus möglichst vermieden, mindestens aber verzögert werden.

Zudem kann diese Art von Zeitkonto auch in Betrieben genutzt werden, die nur beschränkte Beschäftigungsmöglichkeiten älterer Arbeitnehmer erwarten, wie etwa vollkontinuierlich arbeitende Schichtbetriebe im gewerblichen Bereich. Der Aspekt, durch das Angebot einer lebensphasenorientierten Arbeitszeitverteilung die Attraktivität des Unternehmens auf dem Arbeitsmarkt zu steigern, tritt hinzu.

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