In manchen Branchen kann auf Schicht-, Nacht- oder Wochenendarbeit nicht verzichtet werden, z. B. im Gesundheitswesen oder im öffentlichen Nahverkehr. Auch die Notwendigkeit von Erreichbarkeit im Privatleben oder Bereitschaftsdiensten lässt sich nicht abschaffen. Die dadurch entstehenden gesundheitlichen Belastungen lassen sich aber zumindest teilweise durch eine möglichst günstige Gestaltung der Arbeitszeit und das Zugänglichmachen von Ressourcen ausgleichen, siehe Abb. 3. So könnten Ruheräume mit Entspannungsmöglichkeiten für die Pause geschaffen werden. Die Arbeitsaufgaben könnten so verteilt werden, dass die schwierigen oder anstrengenden Aufgaben nicht für Zeiten eingeplant werden, zu denen die Beschäftigten müde sind.

Abb. 3: Ressourcen können die Wirkung ungünstiger Arbeitszeiten ausgleichen

 
Praxis-Beispiel

Diensthandy bei erweiterter Erreichbarkeit

Eine Projektmanagementfirma erwartet von ihren hochspezialisierten Angestellten eine erweiterte Erreichbarkeit für Kunden auch außerhalb der Arbeitszeit. Daher werden für alle Diensthandys zur Verfügung gestellt. Damit die Beschäftigten nicht mit einem privaten und einem beruflichen Smartphone unterwegs sein müssen, schafft die Firma Handys mit 2 SIM-Karten an. So kann der dienstliche Teil für die freie Zeit in einen Ruhemodus umgestellt werden, während die private Nutzung weiterhin unbegrenzt möglich ist.

 
Praxis-Tipp

Ausgleichende Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung

Gerade Firmen, die aufgrund ihrer Aufgaben keine optimalen Arbeitszeiten anbieten können, sollten möglichst viele ausgleichende Ressourcen entwickeln und zur Verfügung stellen. Dies ist auch im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes notwendig, das bei möglichen psychischen Belastungen entsprechende Gegenmaßnahmen durch den Arbeitgeber vorschreibt.

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