Bei außertariflichen Angestellten handelt es sich regelmäßig um Personengruppen, die in Unternehmen besondere Führungsaufgaben oder hervorgehobene Positionen haben. Dies schlägt sich auch in der Entgelthöhe nieder. Ihre Position bedingt regelmäßig auch eine besondere Bindung an den Betrieb sowie einen höheren Entscheidungsspielraum. Diese erfordert besondere vertragliche Regelungen.
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