Beendigung der Arbeitsverhältnisse vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Das Schuldnerunternehmen erwirtschaftet seit Monaten Verluste. Der Betriebsinhaber entschließt sich, den Betrieb stillzulegen. Er kündigt allen Arbeitnehmern und stellt einen Insolvenzantrag. Das Insolvenzverfahren wird eröffnet. Im Zeitpunkt der Eröffnung sind die Arbeitsverhältnisse beendet. Die Arbeitnehmer haben Lohnrückstände von 4 Monaten aus der Zeit vor der Eröffnung des Verfahrens.
Alle Arbeitnehmer hatten ihre Lohnansprüche bereits im Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens. Sie haben daher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO.
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