Rechtsverordnungen werden von der Exekutive (Regierung) auf Grundlage einer Verordnungsermächtigung[1] erlassen. Sie sind ebenso wie Gesetze rechtlich verbindlich.
Beispiele für Rechtsverordnungen sind:
- ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge)
- ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung)
- BaustellV (Baustellenverordnung)
- BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung)
- BioStoffV (Biostoffverordnung)
- EMFV (Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder)
- GefStoffV (Gefahrstoffverordnung)
- LärmVibrationsArbSchV (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung)
- LasthandhabV (Lastenhandhabungsverordnung)
- OStrV (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung).
Rechtsverordnungen gelten ebenso wie förmliche Gesetze unmittelbar. Sie zeichnen sich aber durch größere Detailgenauigkeit aus.
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