Rechtsverordnungen werden von der Exekutive (Regierung) auf Grundlage einer Verordnungsermächtigung[1] erlassen. Sie sind ebenso wie Gesetze rechtlich verbindlich.

Beispiele für Rechtsverordnungen sind:

Rechtsverordnungen gelten ebenso wie förmliche Gesetze unmittelbar. Sie zeichnen sich aber durch größere Detailgenauigkeit aus.

[1] Siehe oben Abschn. 3.2.

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