Der technische Arbeitsschutz umfasst alle Bereiche, die die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit berühren.

Er ist hauptsächlich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) normiert. Darüber hinaus gibt es diverse Verordnungen, welche das Arbeitsschutzgesetz konkretisieren.

Zum technischen Arbeitsschutz gehören z. B. folgende Regelwerke:

§§ 22 SGB VII enthält Vorschriften über das Einsetzen von Sicherheitsbeauftragten.

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