Im Zuge der Corona-Pandemie wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen mehrfach geändert. Nachdem phasenweise neben der 3G-Regel im Betrieb in der Hochphase der Pandemie auch eine Pflicht zum Homeoffice bestand, ist insbesondere auch die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung zum 2.2.2023 außer Kraft getreten.

Das BMAS hat unverbindliche Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz veröffentlicht, die neben dem Schutz vor COVID-19-Erkrankungen auch zum Schutz vor Erkrankungen mit vergleichbaren Übertragungswegen wie Grippe und grippale Infekte angewendet werden können. Empfohlen wird insbesondere die AHA+L-Formel (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken, Lüften).

Bei hohem Infektionsgeschehen empfiehlt das BMAS, die betriebsbedingten Personenkontakte zu reduzieren und vulnerable Personengruppen durch das Tragen von medizinischen Masken zu schützen.

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