Eine Arbeitsaufnahme vor Ablauf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird regelmäßig nur mit dem Einverständnis des Arbeitnehmers möglich sein. Aufgrund des hohen Beweiswerts der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird es für den Arbeitgeber schwer sein, eine vorzeitige Genesung des Arbeitnehmers zu beweisen.

Will ein Arbeitnehmer die Arbeit vor "Ablaufen" seiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wieder aufnehmen, sollte er dies mit seinem Arbeitgeber zunächst absprechen. Ist erkennbar, dass der Arbeitnehmer noch nicht wieder gesund ist, sollte der Arbeitgeber das Angebot aufgrund der bestehenden Fürsorgepflichten nicht annehmen. Dies gilt insbesondere im Fall ansteckender Krankheiten. Will der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung (vorzeitig) wieder aufnehmen und macht der Arbeitnehmer auf den Arbeitgeber ebenfalls den Eindruck, wieder genesen zu sein, spricht nichts gegen eine vorzeitige Arbeitsaufnahme. Einer "Gesundschreibung" bedarf es nicht.

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