Der Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 616 BGB in anderen Fällen als Krankheit ist abdingbar. Deshalb sind Anwesenheitsprämien zulässig, die für derartige Fehlzeiten die Prämie kürzen oder entfallen lassen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge