2/3 der Beitragsbemessungsgrenze liegen derzeit bei monatlich 5.033,59 EUR (0,6667 von 7.550 EUR/West; 2023: 4.866,91 EUR, 0,6667 von 7.300 EUR/West). Hieraus resultiert bei einem Beitragssatz von 18,6 % ein Rentenversicherungsbeitrag von monatlich 936,25 EUR (2023: 905,25 EUR). Diesen trägt nicht der Versicherte, sondern die Stelle, die die Versicherungspflicht beantragt hat. Dabei handelt es sich oft um karitative und kirchliche Einrichtungen.

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