Nach Eingabe des monatlichen Bruttogehalts vor Beginn der Altersteilzeit sowie der lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Angaben zum Arbeitnehmer, wird das Nettogehalt und - aus Arbeitnehmersicht besonders interessant - der Auszahlungsbetrag mit gesetzlichen und ggf. auch freiwilligen Aufstockungsbeträgen in einer "Vorher - Nachher"-Übersicht gegenübergestellt. So kann komfortabel abgelesen werden, welches Gehalt bei Altersteilzeit dem bisherigen Vollzeitgehalt entspricht.

Nach Auswahl des Rechners zur Altersteilzeit, öffnet sich der Eingabebildschirm, in dem Sie alle notwendigen Angaben zum Geltungszeitpunkt, zum Gehalt sowie zur Lohnsteuer und Sozialversicherung eingeben können, z. B.:

  • den bisherigen regelmäßigen Bruttolohn
  • Abrechnungsjahr (Kalenderjahr der Abrechnung) bzw. Abrechnungsmonat,
  • Steuerklasse, Freibeträge, Kirchensteuer und Kinderfreibeträge laut den ELStAM,
  • Bundesland,
  • maßgebliche Rentenversicherung,
  • die Art der Krankenversicherung (pflichtversichert, freiwillig versichert in einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat versichert) und
  • die gewünschte Aufstockung in Prozent.
Wichtig

Der Rechner ermöglicht nicht die Berechnung von Altersteilzeitbezügen im öffentlichen Dienst nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ).

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