Berufskrankheiten sind die im Katalog der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) genannten Erkrankungen, zudem noch die sog. "Quasi-Berufskrankheiten" des § 9 Abs. 2 SGB VII. Obwohl anerkannt ist, dass Alkoholismus als Suchterkrankung durchaus seine Ursache im Beruf haben kann (insbesondere, wenn Alkohol zur "Kompensation" beruflicher Überlastungen eingesetzt wird), ist der Alkoholismus als solcher keine Berufskrankheit i. S. d. Sozialgesetzbuch VII.

Sind Alkoholmissbrauch, darauf basierende Erkrankungen oder gar Arbeitsunfälle häufiger festzustellen, ist anzuraten, das Thema "Alkohol im Betrieb" stärker in die Präventionsbemühungen einzubeziehen. Hier sind vielfältige Maßnahmen denkbar, die von Aufklärungskampagnen (z. B. spezielle Unterweisungen) bis hin zu Unterstützungsmaßnahmen, wie z. B. Beratungsgesprächen durch externe Fachleute, gehen können.

 
Wichtig

Berufliche Ursachen von Alkohol-Missbrauch

Alkohol-Missbrauch durch Mitarbeiter sollte beobachtet werden. Wenn der Mitarbeiter entsprechend zugänglich ist, kann versucht werden, die Ursachen zu erkennen. Sollten diese im beruflichen Umfeld gefunden werden, kann gemeinsam versucht werden, diese zu beseitigen.

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