Problematisch sind Formulierungen wie "Deutsch als Muttersprache"“. Die Formulierung nimmt implizit Bezug auf die ethnische Herkunft. Es gibt zwar im Detail hierzu unterschiedliche Auffassungen, aber Deutsch als Muttersprache sprechen regelmäßig nur Deutsche. Die Anforderung "Deutsch als Muttersprache" ist daher ein Indiz gemäß § 22 AGG, das eine Benachteiligung vermuten lässt, wenn der Arbeitgeber jemanden ablehnt, der nicht deutsch ist, aber Deutsch auf dem Niveau eines Muttersprachlers spricht. Wie immer im Anwendungsbereich des AGG muss der Arbeitgeber dann den Gegenbeweis erbringen, dass er sich so entschieden hat, ohne dass die Herkunft des Bewerbers hierbei eine Rolle gespielt hätte. Die Herkunft darf keinen Eingang gefunden haben in das Motiv des Arbeitgebers, den Bewerber abzulehnen.[1] Diesen Gegenbeweis zu erbringen, fällt Arbeitgebern häufig schwer.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge