Entscheidungsstichwort (Thema)

Strafbarkeit des Arbeitgebers bei Behinderung des Betriebsrates

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Weigerung des Arbeitgebers, bei der Erstellung der Wählerliste behilflich zu sein und den betrieblichen Fotokopierer dem Wahlvorstand zur Verfügung zu stellen und die Erteilung eines Hausverbots in Betriebsteilen an den Wahlvorstandsvorsitzenden, ist strafbare Wahlbehinderung iSd BetrVG § 119 Abs 1 Nr 2.

 

Normenkette

BetrVG §§ 20, 119 Abs. 1 Nr. 2

 

Fundstellen

Haufe-Index 604998

AiB 1992, 42 (LT)

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