Gefährdungsbeurteilung
Unternehmen müssen mit einer zunehmend älteren Belegschaft leistungs- und wettbewerbsfähig bleiben. Die Gefährdungsbeurteilung muss deshalb auch Alter und Altern der Beschäftigten berücksichtigen: Die altersgerechte Arbeit orientiert sich an den besonderen Fähigkeiten und Bedürfnissen der jeweiligen Altersgruppe. Die alternsgerechte Arbeitsorganisation berücksichtigt den Alterungsprozess der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassend. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss daher auch die ergonomische alters- und alternsgerechte Gestaltung von Arbeitsmitteln berücksichtigt werden (§ 3 BetrSichV).
Geeignete Maßnahmen können sich sowohl auf die Arbeitsplatzgestaltung (Ergonomie, Arbeitsmittel) als auch auf die Arbeitsgestaltung (Aufgaben, Arbeitszeit, Arbeitstempo) beziehen. Ziel ist, Gesundheit und Arbeitsfähigkeit vor allem älterer Mitarbeiter möglichst lange zu erhalten.
Experten des Verbandes für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI), der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) sowie der Demografie-Experten e. V. (DEx) haben einen Vorschlag zu Gefährdungsfaktoren erstellt, die sich mit dem Alter verändern. Dabei wurden die Faktoren der "Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation" der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) erweitert und auch mögliche Maßnahmen ergänzt. Die so entstandene "Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung alter(n)sgerechter Arbeit" soll als Handlungshilfe für die Praxis dienen.