1 Bedeutung der Abordnung

Mit dem Begriff Abordnung wird eine in der Regel vorübergehende Zuweisung eines anderen beruflichen Aufgabenbereichs an einen Mitarbeiter bezeichnet. Besteht keine Rückkehrabsicht an den bisherigen Arbeitsplatz, handelt es sich um eine Versetzung. Merkmale der Abordnung sind

  • die zeitliche Befristung der auswärtigen Tätigkeit sowie
  • die Ausübung einer gleichwertigen Tätigkeit während der Abordnung.

Eine Abordnung liegt häufig dann vor, wenn ein Beschäftigter des öffentlichen Dienstes aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen seine Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle oder an einem anderen Dienstort erbringen soll.

Während der Abordnung ändert sich die Rechtsstellung des Arbeitnehmers bzw. die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht. Die bisherige Behörde bzw. der bisherige Dienstherr bleibt auch für die Dauer der Abordnung weiterhin Arbeitgeber für den abgeordneten Mitarbeiter. Ein Arbeitgeberwechsel findet also nicht statt.

2 Folgen für die Sozialversicherung

Die bisherige sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Beschäftigungsverhältnisses des Arbeitnehmers bleibt von der Abordnung ebenfalls unberührt.

Sofern dem Arbeitnehmer während der Zeit der Abordnung Reisekosten oder Trennungsentschädigung (Trennungsgeld) gewährt werden, sind diese beitragspflichtig in der Sozialversicherung, sofern sie lohnsteuerpflichtig sind.

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